Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 92 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlich Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung Anzeige- Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
