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Datum: 13.11.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Satzung über den Kostenersatz für die Durchführung von Brandverhütungsschauen im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 92 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 5  Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlich Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung Anzeige- Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.