Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 23.04.2018
Die BEHR Gemüse-Garten GmbH, Am Hagen Böken, in 19258 Gresse, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Thomas Arndt, hat einen Antrag auf Zutagefördern von jährlich max. 302.400 m³ Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Kulturen gestellt.
Standort des Brunnens:
- Gemarkung Granzin b. Boizenburg, Flur 4, Flurstück 10/1
Die Genehmigungsbehörde, der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde, hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a in Verbindung mit Nummer 13.5.1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften der § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Ziffer 5 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 107 Abs. 1 des Landeswassergesetzes fachgerecht entscheiden.
Im Auftrag
Czubak
