Öffentliche Bekanntmachung; Grundstücke in Stolpe, Flur 3, Flurstücke 22 u.a.; Hier: Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
Am 20.11.2025 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Für die unbekannten Erben der Frau Lisa Niendorf, geb. Menk, sowie für Frau Lisa Menk, unbekannten Aufenthaltes, Gesamthandseigentümer der Grundstücke in Stolpe, Flur 3, Flurstücke 22 u.a., verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Stolpe, Blatt 225, wird
Herr Uwe Rambow, Am Ring 14, 19372 Stolpe
zum gesetzlichen Vertreter bestellt.
2. Der gesetzliche Vertreter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16 Abs. 3
und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§ 1785, 1786, 1821
und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß.
Der gesetzliche Vertreter ist verpflichtet, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.
3. Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 227
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Lisa Niendorf sowie an Frau Lisa Menk, unbekannten Aufenthaltes.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Zielke
jur. Mitarbeiter
