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Datum: 24.11.2025

Öffentliche Bekanntmachung; Grundstück in Brüel, Flur 3, Flurstücke 187 und 240; Hier: Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

Am 24.11.2025 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

1.   Für die unbekannten Erben der Frau Wilhelmine Prestin, geb. Wulf, verstorben am
      24.08.1936, Eigentümerin des Grundstücks in Brüel, Flur 3, Flurstücke 187 und 240,
      verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Brüel, Blatt 904, wird

      die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH

      zur gesetzlichen Vertreterin bestellt.

2.   Die gesetzliche Vertreterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16   
      Abs.  3 und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§
      1785, 1786, 1821 und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß.

      Die gesetzliche Vertreterin ist verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.

3.   Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Parchim, Raum 227

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Wilhelmine Prestin.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

Jens Zielke

jur. Mitarbeiter