Öffentliche Bekanntmachung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung der Stadt Neustadt-Glewe am gemeinsamen Kommunalunternehmen Kommunalservice Mecklenburg (KSM) als weiterer Träger
Dem von der Landeshauptstadt Schwerin, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie der Stadt Ludwigslust getragenen kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen, Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM), hat sich die Stadt Neustadt-Glewe als weiterer Träger angeschlossen. Hierzu wurde am 26.01.2018 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, in welchem die Stadt Neustadt-Glewe als weiterer Träger, der KSM ebenfalls die Verantwortung für den gesamten IT-Betrieb der Kernverwaltung überträgt, geschlossen.
Der Anzeigepflicht des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach §§ 167 c Abs. 1 S. 2 i. V. m. §§ 77 Abs. 1 S. 2 und § 122 Kommunalverfassung M-V wurde mit Schreiben vom 08.02.2018 nachgekommen. Durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Schreiben vom 18.04.2018 erklärt, dass keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht wird.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag und die in diesem Zusammenhang neu gefasste Unternehmenssatzung werden hiermit bekannt gemacht.
