Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Erweiterung eines vorhandenen Teiches in Parum
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde
vom 10.03.2017
Vorhabensträger:
Oliver Ollmann, Alte Dorfstr. 29, 19073 Dümmer OT Parum
Maßnahme:
Erweiterung eines vorhandenen Teiches
Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke:
Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke
1 Parum 2 12
Die Genehmigungsbehörde, der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde, hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des UVPG durchgeführt.Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)2 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG)3 erteilen.
Neumann
Beigeordneter
1 UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490)
2 WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 745).
3 LWaG: Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVOBL. M-V S. 583,584)
