Öffentliche Bekanntmachung - Grundstück in Parchim, Flur 44, Flurstück 54 und 78/1; Hier: Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
Am 04.06.2018 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Für die unbekannten Erben der Frau Anna Marten, verstorben am 02.01.1959, Eigentümer des Grundstücks in Parchim, Flur 44, Flurstücke 54 und 78/1, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Parchim, Blatt 16882, wird
Herr Andre Hessmann, 19370 Parchim, Voigtsdorfer Weg 11 zum gesetzlichen Vertreter bestellt. - Der gesetzliche Vertreter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16 Abs. 3 und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§ 1785, 1786, 1821 und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß.
Der gesetzliche vertreter ist verpflichtet, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. - Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Anna Marten.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Zielke
jur. Mitarbeiter
