Öffentliche Bekanntmachung - Grundstück in Dersenow, Flur 3, Flurstück 72/2; Hier: Genehmigung eines Veräußerungsvertrages
Am 08.03.2018 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Die Erklärung von Herrn Manfred Rehr, bevollmächtigter Vertreter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH vom 22.02.2018, UR-Nr. 390/2018 des Notars Martin Hückstädt in Hagenow, wonach die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Ottilie Bublat, das Grundstück in Dersenow, Flur 3, Flurstück 72/2, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Dersenow, Blatt 76 zum Preis in Höhe von 5700,00 Euro Euro an Herrn Harald Hiß verkauft und aufgelassen hat wird genehmigt.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Ottilie Bublat.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Zielke
jur. Mitarbeiter
