Öffentliche Bekanntmachung - Grundstück in Dersenow, Flur 3, Flurstück 72/2; Hier: Abberufung der gesetzlichen Vertreterin
Am 04.10.2019 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Der Bescheid des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 13.11.2012, wonach die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH zur gesetzlichen Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Ottilie Bublat, Eigentümer des Grundstücks in Dersenow, Flur 3, Flurstück 72/2, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Dersenow, Blatt 76, bestellt wurde wird zum 25.11.2019, 24:00 Uhr aufgehoben.
- Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird mit Wirkung vom 25.11.2019, 24:00 Uhr als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Ottilie Bublat abberufen.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Ottilie Bublat.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Zielke
jur. Mitarbeiter
