Öffentliche Bekanntmachung - 1. Änderung der Verordnung über Beförderungsbedingungen und -entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Schwerin (Taxenordnung) vom 12.06.2018, in Kraft getreten am 01.07.2018, zuletzt geändert am 12.06.2018
Die Verordnung über Beförderungsbedingungen und –entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Schwerin vom 12.06.2018, in Kraft getreten am 01.07.2018 wird wie folgt geändert.
Der § 12 wird in nachfolgenden Absätzen neu gefasst:
§ 12 Beförderungsentgelte
(3) Es gelten folgende Fahrpreise:
Der Grundtarif für jede Fahrt beträgt
werktags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 3,50 €
werktags von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr,
sowie Sonn- und Feiertage 3,80 €
Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer beträgt
Tagtarif (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr)
1. - 2. km 3,00 €
3. - 4. km 2,20 €
ab 5. km 1,80 €
Nacht- (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr), sowie
Sonn- und Feiertagstarif
1. - 2. km 3,30 €
3. - 4. km 2,50 €
ab 5. km 1,90 €.
Die in dieser Verordnung festgelegten Änderungen treten am 07.08.2018 in Kraft. Die Fahrpreisanzeiger sind spätestens bis zum 31.08.2018 auf die neuen Fahrpreise umzustellen.
Parchim, den 30. Juli 2018
Christiansen
Landrat
- 1. Änderung der Taxenordnung in der Landeshauptsadt SchwerinPDF-Datei: | 591 kB
