Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)[1] vom 02. Juni 2016
Die SUDE – HOF Radelübbe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dietrich Groth, ansässig in 19230 Bandenitz, Sandkrug 3 hat einen Antrag auf Zutagefördern von Grundwasser aus einem Brunnen zur Bewässerung landwirtschaftlich/erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen gestellt.
Die Förderung erfolgt durch einen Brunnen in:
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Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
max. Menge in m³/a |
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Hoort |
2 |
38/1 |
120.250 |
Eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a in Verbindung mit Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des UVPG wurde durch Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie mbH Niederlassung Halle-Merseburg durchgeführt.
Die Genehmigungsbehörde, der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde verifizierte diese Prüfung, was zu dem Ergebnis geführt hat, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften der § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Ziffer 5 des Wasserhaushaltsgesetzes[2] in Verbindung mit § 108 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes[3] fachgerecht entscheiden.
Krippenstapel
Grossmann
Fachdienstleiter FD 68 (SB Grundwasser/Bodenschutz)
[1] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung v. 24.02.2010 (BGBl. I S. 94)
[2] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts v. 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 745)
[3] Wassergesetz des Landes M-V v. 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVOBL. M-V S. 583, 584)
- Bekanntmachung des Landrates als untere WasserbehördePDF-Datei: | 676 kB
