Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 15.09.2017
Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“ mit Sitz der Geschäftsstelle in 19370 Parchim, Eichenweg 4, beabsichtigt das Vorhaben
Hochwasserschutz in 19399 Augzin, Gewässer Nr. 044.001 – Grabenausbau, Rohrleitungsbau, Retentionsräume
auszuführen.
Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke :
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Gemarkung |
Flur |
Flurstücke |
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Augzin |
1 |
84/2, 80/9, 80/11, 80/7, 67/2, 79/2, 77/2, 67/1, 62/4, 62/3, 65/1, 96/7, 97, 98 |
Die Genehmigungsbehörde, der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde, hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)2 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 des Landeswassergesetzes (LWaG)3 erteilen.
i.A.
Krippenstapel
1 UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der zurzeit geltenden Fassung
2WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der zurzeit geltenden Fassung
3 LWaG: Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeswassergesetz - LWaG) in der zurzeit geltenden Fassung
