Öffentliche Bekanntmachung - Grundstück in Alt Neu Jabel, Flur 8, Flurstück 29; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen, Abberufung
Am 07.05.2018 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für den Zeitraum Januar bis April 2018 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin für den unbekannten Rechtsnachfolger der Elektrizitäts- und Maschinengenossenschaft Alt-Jabel e.G.m.b.H., Eigentümer des Grundstücks in Alt-Neu-Jabel, Flur 8, Flurstück 29 ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 175,53 Euro zuerkannt.
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
- Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird mit Wirkung vom 31.05.2018 als gesetzliche Vertreterin für den unbekannten Rechtsnachfolger der Elektrizitäts- und Maschinengenossenschaft Alt-Jabel e.G.m.b.H. abberufen.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an den unbekannten Rechtsnachfolger der Elektrizitäts- und Maschinengenossenschaft Alt-Jabel e.G.m.b.H.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Zielke
jur. Mitarbeiter
