Öffentliche Bekanntmachung - Genehmigung eines Vertrages
Am 08.01.2016 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Die Erklärung von Herrn Erwin Zell vom 03.12.2015, UR-Nr. 2877/2015 des Notars
Martin Hückstädt in Hagenow, wonach dieser u.a. als gesetzlicher Vertreter der
unbekannten Erben des Herrn Richard Zell sowie als gesetzlicher Vertreter der
unbekannten Erben der Frau Editha Käte Triebenbach , die Grundstücke in Perdöhl, Flur 1,
Flurstücke 200, 205, 221 sowie Flur 2, Flurstück 81, alle verzeichnet im Grundbuch des
Amtsgericht Ludwigslust von Körchow, Blatt 290, zum Preis in Höhe von 40000,00 Euro
an Herrn Marco Peters verkauft und auflässt wird genehmigt.
- Die Genehmigung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes für den Fall, dass nicht
innerhalb von 5 Wochen nach Fälligkeit des Kaufpreises die Hinterlegung der
Kaufpreisanteile der Vertretenen beim Amtsgericht Ludwigslust bewirkt wird.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben des Herrn Richard Zell sowie die unbekannten Erben der Frau Editha Käte Triebenbach.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Zielke
jur. Mitarbeiter
