Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Warnow-Beke" über Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern der 2. Ordnung
Gemäß § 22 der Satzung des WBV "Warnow-Beke“ gebe ich bekannt, dass die Unterhaltung an den im Einzugsgebiet des Verbandes befindlichen Gewässern
der 2.Ordnung in folgenden Zeiträumen stattfindet:
- Gewässerkrautung: 15.07. bis 30.11.2025
- Grundräumung: 01.09.2025 bis 31.03.2026
- Gehölzpflege: 01.10.2025 bis 28.02.2026
Die Instandhaltung von Gewässerabschnitten, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw., sowie die Havariebeseitigung erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind informiert, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Das Einzugsgebiet des Verbandes berührt folgende Gemeinden und Städte:
Landkreis Rostock : Baumgarten, Benitz, Bernitt, Bröbberow, Bützow, Dreetz, Jürgenshagen, Kassow, Klein Belitz, Kritzmow, Kröpelin, Mistorf, Penzin, Retschow, Rühn, Rukieten, Satow, Schwaan, Stäbelow, Steinhagen, Tarnow, Vorbeck, Warnow, Wiendorf, Zepelin, Ziesendorf
Landkreis Nordwestmecklenburg : Glasin, Passee, Warin
Landkreis Ludwigslust-Parchim : Sternberg, Witzin
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184) sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in den Diensträumen des in 18246 Jürgenshagen, Neukirchener Weg 27, Tel. 038466-20240 gewährt.
Michael Constien, Verbandsvorsteher