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Datum: 22.05.2025

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim über die öffentliche Zustellung einer Mitteilung über die Berichtigung des Liegenschaftskatasters in der Gemarkung Jarchow, Flur 1, Flurstück 62

Im Rahmen einer von der Bundesstraßenverwaltung beauftragten Vermessung des Radweges an der Bundesstraße B321 in der Gemarkung Jarchow durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek aus Schwerin wurden die Ergebnisse des Grenzfeststellungs- und Abmarkungs-verfahrens in das Liegenschaftskataster übernommen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2023_01944 geführt.


Die Zustellung der Benachrichtigung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters in der

Gemarkung: Jarchow --- Flur: 1 --- Flurstück: 62


ist teilweise nicht möglich, da der Aufenthaltsort der Eigentümer und Rechtsnachfolger für dieses Flurstück nicht bekannt ist.

Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt. Die Ergebnisse der Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®) können für die Dauer eines Monats nach Bekanntgabe während der allgemeinen Geschäftszeiten:

Mo und Fr 8.00 bis 13.00 Uhr,

Di und Do 8:00 bis 13.00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr

eingesehen werden im:

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Vermessung und Geoinformation
Dienstgebäude Ludwigslust, Raum A 111
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, Der Landrat, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim einzulegen.


Im Auftrag

gez. Manja Zarbock
Fachdienst Vermessung und Geoinformation