Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim - Rechtsetzungsverfahren zum Verordnungsentwurf über das Landschaftsschutzgebiet "Hornwald" im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Hier: öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes für das Amt Grabow / Stadt Ludwigslust / Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt nach Abwägung eingehender Anregungen oder Bedenken, die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Hornwald“ im Landkreis Ludwigslust-Parchim“ in Kraft treten zu lassen.
Nach § 15 Absatz 2 Naturschutzausführungsgesetz M-V ist der Entwurf der Rechtsverordnung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 17.06.2022 bis 15.07.2022
beim
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
während der Dienststunden nach Vereinbarung
(Ansprechpartner Monika Albrecht Tel.: 03871 722-6878 oder Maria Sevecke Tel.: 03871 722-6888)
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der genannten Auslegungszeit und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit können beim Amt Grabow, bei der Stadt Ludwigslust oder beim Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Naturschutzbehörde von jedermann Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden.
- 2022-06-09 Entwurf der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hornwald im Landkreis Ludwigslust-ParchimPDF-Datei: | 232 kB
- 2022-06-09 Übersichtskarte und Anlagen 1 - 5PDF-Datei: | 16,4 MB