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Datum: 02.07.2021

Öffentliche Bekanntmachung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung der Städte Lübtheen, Wittenburg, Lübz und Parchim am gemeinsamen Kommunalunternehmen Kommunalservice Mecklenburg (KSM) als weiterer Träger

Dem von der Landeshauptstadt Schwerin, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, der Stadt Ludwigslust, der Stadt Neustadt-Glewe, der Stadt Boizenburg/Elbe sowie der Ämter Parchimer Umland, Zarrentin und Stralendorf getragenen kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen, Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM), haben sich die Städte Lübtheen, Wittenburg, Lübz und Parchim als weiterer Träger angeschlossen. Hierzu wurde am 13.01.2021  ein öffentlich-rechtlicher Vertrag,  in welchem die Städte Lübtheen, Wittenburg und Lübz als weiterer Träger der KSM ebenfalls die Verantwortung für den gesamten IT-Betrieb der Kernverwaltung übertragen, geschlossen. Die Stadt Parchim überträgt als weiterer Träger KSM im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Verantwortung für die Aufgaben der zentralen Vergabestelle und die Aufgaben des gesamten IT-Betriebes für die gemeindlichen Schulen.

Der Anzeigepflicht des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach §§ 167 c Abs. 1 S. 2 i. V. m.  §§ 77 Abs. 1 S. 2 und § 122 Kommunalverfassung M-V wurde mit Schreiben vom 24.02.2021 nachgekommen. Durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Schreiben vom 10.06.2021 erklärt, dass keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht wird.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag und die in diesem Zusammenhang neu gefasste Unternehmenssatzung werden hiermit bekannt gemacht.