Öffentliche Bekanntmachung; Grundstücke in Gresse, Flur 4, Flurstück 147/6 u.a.; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen
Am 30.06.2025 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben der Herren Philipp und Harry Mendel sowie als gesetzliche Vertreterin des Herrn Marcel Henry Hills, unbekannten Aufenthaltes, Eigentümer der Grundstücke in Gresse, Flur 4, Flurstück 147/6, 147/10, 147/11 und Flur 2, Flurstück 40, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Gresse, Blatt 45 sowie des Grundstücks in Gresse, Flur 3, Flurstück 7/2, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Gresse, Blatt 50, für die Kalenderjahre 2024/2025 ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 618,80 Euro zuerkannt.
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Ludwigslust, Raum C 129
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Herren Philipp und Harry Mendel sowie des Herrn Marcel Henry Hills, unbekannten Aufenthaltes.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Jens Zielke
jur. Mitarbeiter