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Datum: 17.04.2025

Öffentliche Bekanntmachung; Grundstück in Blievenstorf, Flur 4, Flurstücke 12 und 69 Hier: Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

Am 17.04.2025 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

1. Für Herrn Willy Schröder, unbekannten Aufenthaltes, Eigentümer des Grundstücks in    
    Blievenstorf, Flur 4, Flurstücke 12 und 69, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts   
    Ludwigslust von Blievenstorf, Blatt 10031 wird

    die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, Garnisosstr. 7, 19288     
    Ludwigslust

    zur gesetzlichen Vertreterin bestellt.

2. Die gesetzliche Vertreterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16 Abs. 3   
    und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§ 1785, 1786, 1821 

    und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß.

    Die gesetzliche Vertreterin ist verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.

3. Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Ludwigslust, Raum C 129

Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an Herrn Willy Schröder, unbekannten Aufenthaltes.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

Jens Zielke

jur. Mitarbeiter