Öffentliche Bekanntmachung; Grundstück in Blievenstorf, Flur 4, Flurstücke 12 und 69 Hier: Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
Am 17.04.2025 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
1. Für Herrn Willy Schröder, unbekannten Aufenthaltes, Eigentümer des Grundstücks in
Blievenstorf, Flur 4, Flurstücke 12 und 69, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts
Ludwigslust von Blievenstorf, Blatt 10031 wird
die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, Garnisosstr. 7, 19288
Ludwigslust
zur gesetzlichen Vertreterin bestellt.
2. Die gesetzliche Vertreterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16 Abs. 3
und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§ 1785, 1786, 1821
und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß.
Die gesetzliche Vertreterin ist verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.
3. Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Ludwigslust, Raum C 129
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an Herrn Willy Schröder, unbekannten Aufenthaltes.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Jens Zielke
jur. Mitarbeiter