Verwertung, Entsorgung und Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern finden sich die Regelungen zur Verwertung, Entsorgung und Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Pflanzenlandesabfallverordnung.
Vorrangig sind pflanzliche Abfälle durch ein Kompostieren mit anschließender Kompostverwertung, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück, auf dem diese angefallen sind, zu entsorgen.
Auf privat genutzten Gartengrundstücken angefallene Abfälle dürfen lediglich dann, im März und Oktober, verbrannt werden, wenn das Kompostieren mit anschließender Kompostverwertung, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück, auf dem diese angefallen sind oder eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung angebotene Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, bietet die gebührenpflichtige Entsorgung von Bio,- Garten- und Grünabfällen auf den Wertstoffhöfen, Grünabfallannahmestellen und über die Biotonne für die privaten Haushalte und andere Herkunftsbereiche an.
Im Weiteren haben wir Ihnen wichtige Dokumente zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen zusammengestellt: