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Datum: 25.03.2026

Behandlung der Bienenvölker gegen die Varroamilbe ist Pflicht

Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: Erwerb der Medikamente wird auch 2026 mit Fördermitteln unterstützt

Wie in den vergangenen Jahren wird der Erwerb von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroamilbe bei unseren Honigbienen mit Fördermitteln unterstützt. Alle Imker, unabhängig von der Vereinszugehörigkeit, können die Unterstützung in Anspruch nehmen.

Jeder Imker muss die Medikamente mit einem Formular verbindlich mit seiner Unterschrift bestellen. Dieses Formular kann von der Seite des Landesimkerverbandes (www.imkermv.de, Service, Arzneimittelbestellung) heruntergeladen werden.

Imkervereine sammeln sowohl die Anträge ihrer Mitglieder als auch die Anträge nichtorganisierter Imker. Letztere können die Bestellung auch über den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anmelden oder direkt per Post beim Landesverband der Imker MV, Feldstr. 3, 17033 Neubrandenburg einreichen. Das unterschriebene Original der Bestellung muss bis 03.04.2024 beim Landesimkerverband (LIMV Geschäftsstelle Neubrandenburg) per Post (nicht als E-Mail) vorliegen. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Das entbindet den Imker jedoch nicht von seiner Behandlungspflicht, die mit der Allgemeinverfügung vom 09.02.2016 angeordnet wurde.

Jede medikamentöse Behandlung muss durch biotechnische Maßnahmen in den Völkern sinnvoll ergänzt werden. Die Bekämpfung erfolgt dreistufig nach folgender Empfehlung:


Frühjahr:         Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht

Sommer:         nach Trachtende Behandlung mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten

Winter:            nach vorheriger Befallskontrolle Behandlung mit Oxalsäurepräparaten.

Das Varroa-Bekämpfungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie ebenfalls auf der Seite des Landesimkerverbandes.

Die Haltung von Bienen ebenso wie die von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel muss vor Beginn der Haltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden, damit eine Registriernummer erteilt wird. Diese Nummer ist an den Standort der Bienen gebunden. Darüber hinaus sind die Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse (www.tskmv.de) anzumelden.