Ländliche Bodenordnung
Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg werden Flurneuordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt.
Die Flurbereinigung ist eines der stärksten Instrumente bei der Entwicklung des ländlichen Raumes. Als Verfahren aus der Landwirtschaft kommend dient die Flurbereinigung der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur, sie kann damit ländlichen Grundbesitz durch Maßnahmen neuordnen. Neben der Kernaufgabe, der Bodenordnung, werden weitere Instrumente wie ländlicher Wegebau, die Dorferneuerung oder Fördermöglichkeiten im Bereich Tourismus und der Grundversorgung genutzt. Die Flurneuordnung/Flurbereinigung ist im Bereich Westmecklenburg damit auch ein ideales Mittel um die unterschiedlichsten Nutzungsinteressen, unter Wahrung der Eigentumsrechte, auszugleichen. Die Besonderheiten von Stadt-Umlandregionen in den Bereichen Schwerin und Wismar, von touristisch geprägten Regionen wie der Ostseeküste und von geschützten Bereichen wie der Lewitz sind dabei ebenso von Bedeutung wie auch die infrastrukturellen Bedürfnisse der Bewohner und Besucher der Region sowie die Belange der Landwirtschaft und von anderen wirtschaftenden Unternehmen.
Der Abteilung integrierte ländliche Entwicklung des StALU WM obliegt die Begleitung der Umsetzung von LEADER durch die im Amtsbereich vier anerkannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG) für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (Durchführung von Antrags-, Zuwendungs-, Auszahlungs- und Kontrollverfahren, Überwachung der Bewirtschaftung der LAG-Budgets, Berichtswesen, fachliche Beratung der LAGen, deren Managements und der potenziellen Antragsteller in den LEADER-Regionen.
Bei Fragen zu laufenden ländlichen Bodenordnungsverfahren (rote Punkte in der untenstehenden Übersichtkarte) wenden Sie sich bitte an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg und bei Fragen zum Stand der Übernahme rechtskräftiger ländlicher Bodenordnungsverfahren (grüne Punkte in der untenstehenden Übersichtkarte) an Frau Zarbock (Fachgebiet Erneuerung Liegenschaftskataster).