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Behandlung der Bienenvölker gegen Varroamilbe ist Pflicht!

Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: Erwerb der Medikamente wird auch 2026 mit Fördermitteln unterstützt

Pflicht zur Behandlung gegen die Varroamilbe:

Die Bekämpfung der Varroamilbe ist mit der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 09.02.2016 angeordnet wurden und demnach für alle Bienenhalter verpflichtend. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auch für 2026 der Erwerb von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroamilbe bei Honigbienen mit Fördermitteln des Landesverbands der Imker Mecklenburg-Vorpommern e.V. unterstützt. Dabei ist es irrelevant, ob Sie im Verein organisiert sind oder nicht.

So funktioniert‘s:

  • Die Medikamente können Sie über das Formular auf der Webseite des Landesverbands der Imker in MV (www.imkermv.de, Service, Arzneimittelbestellung) bestellen.
  • Das Formular muss unterschrieben bis zum 03.04.2026 per Post beim Landesverband der Imker MV, Feldstr. 3, 17033 Neubrandenburg eingehen. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Imkervereine sammeln sowohl die Anträge ihrer Mitglieder als auch die Anträge nichtorganisierter Imker.
  • Nichtorganisierte Imker können ihre Bestellung auch direkt beim Fachdienst oder per Post einreichen.

Behandlungsempfehlung einer dreistufigen Bekämpfung:

  • Frühjahr: Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht
  • Sommer: Behandlung nach Trachtende z.B. mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten
  • Winter: Behandlung nach Befallskontrolle z.B. mit Oxalsäurepräparaten

Registrierung der Bienenhaltung:

Eine Bienenhaltung muss vor Beginn beim Fachdienst angemeldet werden, um eine standortbezogene Registriernummer zu erhalten. Außerdem sind die Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse (www.tskmv.de) zu melden.

Zuwanderung von Bienenvölkern:

Wenn Sie Ihre Bienen nur für bestimmte Trachten in den Landkreis Ludwigslust-Parchim verbringen möchten, senden Sie uns vorab die folgenden Daten zu:

  • amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
  • beabsichtigter Standort
  • beabsichtigte Anzahl der Völker
  • geplanter Zeitraum der Wanderung

Sollten Sperrbezirke in Bezug auf einen Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bestehen, wird geprüft, ob die Zuwanderung möglich ist. Steht dem Verbringen nichts entgegen, wird ein kurzer Bescheid an den Imker gesandt.

Für Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!