Vorlesen
Inhalt

Rund ums Impfen

Allgemeine Informationen

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
Weitere Informationen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS)
Informationen zum Digitalen Impfnachweis - CovPass-App des RKI


Merkblätter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

  1. Wie wir uns durchs Impfen schützen können
  2. Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen - Was passiert dabei in unserem Körper?
  3. Corona-Schutzimpfung - ist wirksam und sicher
  4. Corona-Impfschutz stärken und erhalten - Informationen zur Auffrischung für Erwachsene
  5. Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche - eine Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte
  6. Corona-Schutzimpfung 5-11 Jahre Infoblatt
  7. Corona-Schutzimpfung 12-17 Jahre Infoblatt
  8. Corona-Schutzimpfung in der Schwangerschaft und Stillzeit  - Informationen für Frauen

Zehn Fragen - zehn Antworten zum Impfen

1. Welche Impfungen werden bei der Impfkampagne durch den Landkreis Ludwigslust durchgeführt?
Impfungen gegen die Erkrankung Covid-19 („Corona-Impfungen“), dabei sowohl Erst -, Zweit- und Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfungen).

2. Wer kann sich impfen lassen?
Alle Personen, für die aktuell eine Impfempfehlung besteht, Minderjährige benötigen die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.

3. Wenn die vorausgegangenen Impfungen woanders durchgeführt wurden?
Das stellt kein Problem dar.

4. Welcher Impfstoff wird verwendet?

Die bekannten und etablierten Impfstoffe von BioNTech und Moderna stehen zur Verfügung. Der Impfstoffstoff ist für alle Personen über 18 Jahren zur Herstellung der Grundimmunisierung geeignet. Die Auffrischungsimpfungen werden mit den Impfstoffen von BioNTech und Moderna durchgeführt.

5. Brauche ich einen Termin und was muss ich mitbringen?
Sie benötigen keinen Termin, können sich aber auch über die Landes-Hotline (0385 20271115) für den Impfstützpunkt Crivitz anmelden. Grundsätzlich sind die festgesetzten Zeiten offen für alle.

6. Welche Abstände zu vorangegangenen Impfungen gegen Covid-19 sind für die Auffrischungsimpfung nötig?
Nach Impfungen mit den Impfstoffen von Astra Zeneca, Moderna und Biontech/Pfizer: 3 Monate nach der zweiten Impfung.

7. Welche Abstände zu anderen Impfungen sind nötig?
Man sollte 14 Tage Abstand einhalten, ebenso sollte man in den letzten zwei Wochen keine fieberhaften Erkrankungen gehabt haben.

8. Ist eine Impfung Schwangerer oder stillender Mütter möglich?
Ja, dabei gilt für ungeimpfte Schwangere eine Empfehlung ab dem 4. Schwangerschaftsmonat.

9. Ich habe Fragen zu Vorerkrankungen, Allergien o.Ä., bin mir noch nicht sicher, ob ich mich impfen lasse…
Sie haben vor Ort die Möglichkeit, sich von einem Arzt beraten zu lassen, nutzen Sie aber vorher auch die Beratungsmöglichkeit bei Ihrem behandelnden Arzt.

10. Welche Rolle spielt der Versicherten-Status oder die Staatsbürgerschaft? Ich bin privat versichert, gesetzlich versichert, nicht versichert…
Der Versichertenstatus und die Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle, alle Personen, die ihren Aufenthalt in Deutschland haben, haben ein Anrecht auf eine unentgeltliche Impfung.


Immunisierung

Seit 1. Oktober 2022 liegt gem. § 22a IfSG ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen: 
    • PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER 
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER 
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung (erster „Booster“).

Bei immungesunden Menschen soll gemäß der Empfehlungen der STIKO ein Mindestabstand von sechs Monaten zwischen abgeschlossener Grundimmunisierung und erster Auffrischungsimpfung eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann nach ärztlicher Beratung der Abstand auf vier Monate verkürzt werden.

Zudem sollen Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren mit Vorerkrankungen nach abgeschlossener Grundimmunisierung eine erste Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens sechs Monaten erhalten.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung (zweiter Booster) für folgende Personengruppen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Personen ab fünf Jahren mit Immunschwäche oder mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

Die zweite Auffrischungsimpfung soll mit einem Mindestabstand von sechs Monaten zur ersten Auffrischungsimpfung durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden. 

Auch nach einer SARS-CoV-2-Infektion soll ein Regelabstand von sechs Monaten zu einer Auffrischungsimpfung eingehalten werden. Ist nach Verabreichung der ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion aufgetreten, soll die zweite Auffrischungsimpfung im Abstand von sechs Monaten zur Infektion verabreicht werden.

Besonderes gilt für Personen mit Immunschwäche: Diese sollen die zweite Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zum ersten Booster erhalten.

Mehr Informationen zu aktuellen Daten und Informationen vom Robert Koch Institut

Impfen im Krankenhaus Crivitz

Immer freitags direkt im Krankenhaus von 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr (Achtung: Verkürzte Zeit an diesem Freitag)

Offene Impfangebote im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Terminplan:

Kalenderwoche

Ort

Datum

Uhrzeit

KW 12

Ludwigslust
Garnisonsstraße 1 
Kreistagssaal

FAMILIEN-IMPFAKTION

23.03.2023 13 - 18 Uhr 
KW 15 

Parchim
Putlitzer Straße 25
Kleiner Solitär

FAMILIEN-IMPFAKTION

11.04.2023 13 - 18 Uhr
KW 16

Ludwigslust
Garnisonsstraße 1 
Kreistagssaal

FAMILIEN-IMPFAKTION

20.04.2023 13 - 18 Uhr



Für das Impfen wird benötigt:

Für das Impfen wird benötigt:

  • Personalausweis
  • Impfausweis (wenn vorhanden)
  • Aufklärungsbogen
  • Anamnese-/ Einwillungsbogen

In unserem Landkreis werden zurzeit die Impfstoffe von BioNTech-Pfizer verimpft.

Sie unterstützen den reibungslosen Ablauf im Impfzentrum, wenn Sie die folgende Unterlagen herunterladen, ausdrucken und bereits fertig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen:

BioNTech/Pfizer


Aufklärungsbogen

Anamnese-/Einwilligungsbogen


... zur Download-Seite des Bundesgesundheitsministeriums

Impfzertifikat - Nachweis über die Impfung gegen Covid-19

Was ist der digitale Impfnachweis?

Nachweisen kann man seine Impfung im privaten Handy. Dort ist es möglich, die Schutzimpfungen digital in der Corona-Warn-App zu hinterlegen und jederzeit vorzeigen zu können. Dafür wurde der digitale Impfnachweis eingeführt.

Brauche ich den digitalen Impfnachweis unbedingt oder reicht auch der gelbe Impfpass?

Der gelbe Impfpass reicht als Nachweis vollkommen aus. Niemand wird zum digitalen Impfnachweis verpflichtet. Für viele Menschen ist der digitale Impfnachweis praktischer: den Impfnachweis im Handy vorzeigen – fertig. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.

Ich bin bereits geimpft, habe aber keinen 2D-Barcode bekommen – was mache ich?

Kein Problem, Sie können den 2D-Barcode für den digitalen Impfnachweis auch nachträglich erhalten. Sie müssen lediglich Ihren gelben Impfpass mit den eingetragenen Impfungen vorlegen. Der Code darf nur von autorisierten Personen in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken ausgestellt werden.